Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Stundenlanges Arbeiten am PC ist heute in den meisten Berufen erforderlich und auch in der Freizeit fällt der Blick oft aufs Smartphone oder Tablet. Wer regelmäßig lange am Bildschirm arbeitet, setzt seine Augen einer hohen Belastung aus. Trockene und häufig auch entzündete Augen sind oftmals die Folge. Auch Kurzsichtigkeit wird durch langes Starren auf den Bildschirm gefördert.

Vor allem ab 40 Jahren nimmt die natürliche Sehleistung des Auges zunehmend ab. Das Lesen am Bildschirm wird immer mehr zur Herausforderung. Herkömmliche Fern-(???) oder Lesebrillen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichend für ein bequemes Arbeiten am Computer geeignet. Nutzt man diese dennoch, kommt es nicht selten vor, dass man sich immer weiter vorneigt, um besser vom Bildschirm ablesen zu können. Dies kann zu einer ungesunden ergonomischen Haltung und somit zu Kopfschmerzen, Verspannungen und Rückenleiden führen.

Schnelle und erfolgreiche Abhilfe schafft eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Brillengläser verfügen über einen großen Sehbereich für die kurzen und mittleren Distanzen.

Bei der Anpassung der Bildschirmarbeitsplatzbrille steht für uns besonders der benötigte Arbeitsabstand im Vordergrund. Vorteilhaft ist aufgrund der verschiedenen Lichtquellen im Büro eine Entspiegelung der Brillengläser. Auch Blaulichtfilter können einen Großteil des schädlichen blauen Lichts herausfiltern, wodurch die Bildschirmarbeit nochmals angenehmer wird.

Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?

Gut zu wissen: Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Arbeitgeber die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt. Hierzu gehört unter anderem, dass für die zu leistende Tätigkeit die tägliche Bildschirmarbeit unerlässlich ist und diese Arbeit mit hoher Konzentration und Aufmerksamkeit durchzuführen ist. Das heißt, die Arbeitsaufgabe kann ohne korrekte Sehfähigkeit nicht zufriedenstellend erbracht werden. Die Kosten für eine besondere Zusatzausstattung auf Wunsch muss der Arbeitnehmer aber in jedem Fall leider selbst tragen.